Sämtliche Lieferungen erfolgen mit dem Paketdienst der Deutschen Post AG oder gleichwertiger Anbieter
1. Lieferung und Zahlungsarten
Die Lieferung erfolgt immer vorbehaltlich Verfügbarkeit. Der Kaufvertrag kommt mit Erfüllung durch Arealcontrol zu Stande, er wird also erst durch die Aushändigung der Ware gemäß Lieferschein rechtskräftig geschlossen. Bei Telefon- und Internetbestellungen werden wir Sie über den Eingang Ihrer Bestellung und die vertraglichen Einzelheiten schriftlich (Papierform) informieren. Alle unsere Pakete sind auf dem Versandweg versichert. Bitte prüfen Sie bei Erhalt das Paket sofort auf Beschädigungen. Eventuelle Schäden müssen dem Transporteur innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Sie erhalten dort eine Bestätigung der Meldung, die Sie zusammen mit dem Original-Paket und einer Rechnungskopie an uns schicken. Bitte setzen Sie sich vor dem Versand mit uns telefonisch in Verbindung.
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gelten folgende Versandkosten:
• Versand von Päckchen (bis 4,5 kg) € 15,00 • Versand von Paketen (ab 4,5 kg) € 30,00
Bei Lieferung in EU-Länder werden folgende Versandkosten berechnet:
• Versand von Päckchen (bis 4,5 kg) € 25,00 • Versand von Paketen (ab 4,5 kg ) € 50,00
Bei Lieferung in die Schweiz werden folgende Versandkosten berechnet:
• Versand von Päckchen (bis 4,5 kg) € 50,00
Alle Preise im Webshop sind exklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%, die bei Inlandskäufen hinzukommt. Ausgenommen hiervon sind Lieferungen in nicht EU-Länder, die wir ohne MWst. berechnen. Eine Rückerstattung der MWst. bei der Ausführung bei uns gekaufter Ware kann nur erfolgen, wenn uns eine Ausfuhrabnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum zugesendet wird. Das Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (Finanzamt).
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands können Sie zwischen drei Zahlungsarten wählen:
• Nachnahme: die Deutsch Post AG erhebt den Gesamtbetrag für die Ware bei der Auslieferung; neben den Versandkosten sind noch € 2,00 Zahlscheingebühr zu entrichten • Vorausüberweisung: nach Bereitstellung der Ware in unserem Hause erhalten Sie eine Rechnung; unmittelbar nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Ware an Sie verschickt • Kreditkarte American Express, Visa/Euro- oder Mastercard: Sie nennen uns bei Aufgabe der Bestellung Ihre Kreditkartennummer und das Ablaufdatum der Karte und wir buchen den Rechnungsbetrag beim Versand der Ware von Ihrem Kreditkartenkonto ab
Lieferungen außerhalb Deutschlands können wie folgt bezahlt werden:
• Vorausüberweisung: nach Bereitstellung der Ware in unserem Hause erhalten Sie eine Rechnung; unmittelbar nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Ware an Sie verschickt • Kreditkarte American Express, Visa/Euro- oder Mastercard: Sie nennen uns bei Aufgabe der Bestellung Ihre Kreditkartennummer und das Ablaufdatum der Karte und wir buchen den Rechnungsbetrag beim Versand der Ware von Ihrem Kreditkartenkonto ab
2. Lieferzeit und Lieferverzug
2.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus und das dieser seinen für den Auftrag wesentlichen Vertrags- und evtl. vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.2. Wir sind bemüht, die dem Kunden angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Fristen bedarf jeweils der Schriftform. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
2.3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
2.4. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2.5. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2.6. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
2.7. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
2.8. Eine vom Kunden gesetzte Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
3. Selbstbelieferung, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
3.1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko, außer dieses wird ausdrücklich vereinbart. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Lieferung oder Leistung unserer Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Wasser, Feuer und Maschinenschaden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
3.2. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte des Kunden bestehen nicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4. Annahmeverzug des Kunden
4.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.2. Sofern die Voraussetzungen des vorliegenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Gefahrübergang
5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die bestellten Waren an ihn bzw. eine dritte, den Transport ausführende Person übergeben werden. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
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